Willkommen beim Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall bedeutet in jedem Fall Zeit- und Nervenaufwand, und schlimmer noch: für den Unfallgeschädigten, der versucht seine Ansprüche ohne spezialisierten Rechtsanwalt ersetzt zu bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, auf zumindest einem Teil seines Schadens sitzen zu bleiben. Mag dieses früher einmal anders gewesen sein, heutzutage stehen einem Unfallgeschädigten hoch professionelle Versicherungsgesellschaften gegenüber, deren Interesse es ist, möglichst wenig zu zahlen.
Vertrauen Sie sich dem Spezialisten für Unfallschadensregulierung an.
So werden Mithaftungseinwände standardmäßig vorgebracht, wobei es keine Rolle spielen muss, ob diese im einzelnen auch tatsächlich zutreffen. Und selbst wenn die Haftung dem Grunde nach völlig unstreitig ist, auch unabhängig davon, ob mit Reperaturkostenrechnung oder auf Basis eines Sachverständigen- gutachtens abgerechnet wird,
Um eine Waffengleichheit mit den Versicherungsgesellschaften herzustellen, trägt bei dieser Spezialmaterie die Rechtsprechung dem dadurch Rechnung, dass die durch Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu tragen sind. Meine Beauftragung garantiert Ihnen daher die bestmögliche Realisierung Ihrer Ansprüche, erspart Ihnen fast jeglichen Zeit- und Nervenaufwand und kostet Sie nichts!
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aus Reparaturschäden wird mittels Prüfberichten und Angeboten von europaweit agierenden Aufkäufern versucht Totalschäden zu konstruieren,
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es existiert kaum noch eine Schadensposition, die nicht angegriffen wird: Ersatzteilpreise, Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten, Reparaturweg, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Wertminderung, Sachverständigenkosten Abzüge neu für alt, Abschläge und Nachlässe werden vorgenommen,
Die Rechtsprechung wird immer komplexer, unübersichtlicher, uneinheitlicher und befindet sich ständig im Fluss.
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im Totalschadensfall wird die Höhe des Wiederbeschaffungswertes bestritten, Mehrwertsteuer / Differenzsteuer aus diesem herausgerechnet, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale werden gar nicht / nur unzureichend gezahlt, immer neue Einfallstore werden regelmäßig geöffnet, um die Schadens- ersatzansprüche eines Unfallgeschädigten zu beschneiden.
Seit 2009 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Ich vertrete die Interessen von Unfallgeschädigten und gewerblichen Unternehmen, Autohäusern, Kfz-Werkstätten´und Fuhrunternehmen aller Art und Größen, vom kleinen Fuhrunternehmer mit einem Lkw, bis zu Speditionen mit mehreren hundert Einheiten.